Zusammenfassung des Urteils AGVE 2002 33: Obergericht/Handelsgericht
Der Text behandelt die Teilrechtskraft der Gewährung des bedingten Strafvollzuges und die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft nur bestimmte Punkte eines Urteils anfechten kann. Es wird erklärt, dass die Gewährung des bedingten Strafvollzuges nicht automatisch rechtskräftig wird, wenn die Staatsanwaltschaft nur den Strafpunkt, nicht aber die Gewährung des bedingten Strafvollzuges anficht. Ein konkretes Urteil des Obergerichts in einem Fall von versuchter sexueller Nötigung wird beschrieben, bei dem die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung beantragt. Es wird erläutert, dass die Gewährung des bedingten Strafvollzuges eng mit der auszufällenden Strafe zusammenhängt und im Falle einer Berufung der Staatsanwaltschaft nicht automatisch rechtskräftig wird.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2002 33 |
Instanz: | Obergericht/Handelsgericht |
Abteilung: | - |
Datum: | 12.12.2002 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | 33 Teilrechtskraft der Gewährung des bedingten Strafvollzuges.Wird von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten lediglichder Strafpunkt, nicht aber die Gewährung des bedingten Strafvollzugesangefochten, bedeutet dies nicht, dass die Gewährung des bedingtenStrafvollzuges gestützt auf § 221... |
Schlagwörter: | Vollzug; Gewährung; Staatsanwaltschaft; Angeklagte; Vollzuges; Angeklagten; Rechtskraft; Vollzugs; Obergericht; Ungunsten; Punkt; Gefängnis; Berufung; Strafprozessrecht; Teilrechtskraft; Entscheid; Obergerichts; Kammer; Sachen; Nötigung; Vergewaltigung; Obergericht/Handelsgericht; Busse; Landesverweisung; Zivilklägerin; Zusprechung; Genugtuung |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
Hier geht es zurück zur Suchmaschine.